Beim Kauf von Waren bei einem gewerblichen Verkäufer in der EU gilt grundsätzlich eine gesetzliche Mindestgewährleistung von zwei Jahren. Sie betrifft Waren, die nicht vertragsgemäß sind, etwa weil sie mangelhaft sind oder nicht der Beschreibung entsprechen. Nationale Vorschriften können Details ergänzen oder längere Fristen vorsehen.

Sammle Rechnung, Bestellbestätigung, Fotos und die bisherige Kommunikation. Beschreibe den Mangel sachlich und fordere den Verkäufer schriftlich zu einer Lösung auf. Reparatur oder Ersatz stehen häufig am Anfang; eine Preisminderung oder Rückzahlung kommt je nach Fall später in Betracht.

Diese Übersicht ist allgemeine Verbraucherinformation, keine individuelle Rechtsberatung. Prüfe die Regeln deines Landes und nutze bei grenzüberschreitenden Problemen die offiziellen europäischen Verbraucherberatungsstellen.